Dieser Audiobeitrag wird von der Universität Erlangen-Nürnberg präsentiert.
Vielleicht bevor wir mit dem nächsten großen Themenblock anfangen, einmal eine Rückschau
auf das, was wir bislang gemacht haben. Auch für Sie vielleicht so ein bisschen,
wenn man mal jetzt, es dauert ja noch etwas bis das Semester sich dem Ende zuneigt, aber wir haben ja,
da wir jetzt bislang immer in den letzten acht Wochen sozusagen vierspurig gefahren sind,
ein gewissermaßen etwas Vorsprung. Das heißt vom Stoff sind wir eigentlich schon kurz vor
Weihnachten gefühlt. Es ist ja auch, wenn man durch die Straßen geht, schon kurz vor Weihnachten.
Wir haben uns also beschäftigt in den letzten Wochen eben sehr intensiv mit dem institutionellen Recht,
also mit dem einmal den Organen, mit den unterschiedlichen Organen ihrer Zusammensetzung,
ihren Kompetenzen und dann aber eben auch mit der Rechtsprechung und der Rechtsetzung. Das sind
zentrale Aspekte aus dem Europarecht, von denen ich sagen würde, das ist auch etwas, was Sie mit
weiter durch Ihre Ausbildung und in Ihr Studium nehmen sollten. Ich hatte gerade gestern Examenskurs
und da haben wir eben einen Fall bearbeitet, in dem es eigentlich um eine, ja nicht eigentlich,
sondern da ging es eben um die Frage 3% Klausel bei der Europawahl, ja oder nein, Verstoß gegen die
Chancengleichheit der Parteien, gegen den Grundsatz der Gleichheit der Wahl. Das kennen Sie noch aus
den letzten Semestern und dann ging es um die Frage, ja wie ist das eigentlich, lässt sich das Recht
fertigen, Funktionsfähigkeit des Europäischen Parlament und dann schaute ich doch in das ein oder
andere etwas fragende Gesicht der Examenskandidaten, Examenskandidaten, die dann doch überrascht waren,
dass das Europarecht sie doch an dieser Stelle wieder einholt. Also da würde ich sagen, das sind
Dinge, die sollte man kennen, Rechtsprechung sowieso, Rechtsetzung aber eben auch, denn,
haben wir auch schon öfter gesprochen, die europäische Rechtsetzung prägt natürlich die
deutsche Rechtsetzung eben auch in einer sehr starken Weise, das heißt ein Jurist, eine Juristin
sollte nicht nur mit dem Wissen, wie deutsche Gesetze gemacht werden, durch die Lande ziehen,
sondern auch eine grobe Vorstellung von dem haben, wie europäische Richtungen und Verordnungen eben
gemacht werden. Ja, die Rechtsprechung, darüber sprechen Sie zurzeit auch in den bedeutlichen
Übungen, die verschiedenen Verfahrensarten, die Voraussetzungen, natürlich auch das, was dann bei
den Verfahren entsprechend herauskommen kann, das sind wichtige Punkte und wenn wir dann ein Stück
weit weiter zurückgehen, also gewissermaßen in der Reihenfolge der Vorlesung historisch zurückgehen,
dann kommen wir zu dem, was wir mit Blick auf die Wirkung und die Geltung des Europarechts besprochen
haben, das sind natürlich ganz zentrale Fragen, die in der Rechtspraxis auch irgendwie eine Rolle
spielen, wann sind Richtlinien unmittelbar anwendbar, ich habe gerade gestern, das ist
vielleicht eine kleine Fußnote, eine Klage vorbereitet, da ging es oder geht es um die Frage,
ob ein Student, der bei unserem Masterstudiengang einen Visum braucht und die deutsche Botschaft
hat ihm das Visum verweigert und hat sich dabei berufen auf die Vorschrift des Paragrafen 15 des
Aufenthaltsgesetzes, das ist eine Ermessensnorm und da ist aber jetzt im letzten Jahr ein Urteil des
EGH ergangen, das da sagt, die Richtlinie, auf der sozusagen diese deutsche Vorschrift beruht, geht
eigentlich davon aus, dass die Mitgliedsstaaten kein Ermessen haben, das heißt also hier haben wir
einen ganz klassischen Fall von einer richtigen konformen Auslegung, dann das man sagen muss,
also der eigentlich, die im Paragrafen 15 des deutschen Aufenthaltsgesetzes vorgesehene,
das dort vorgesehene Ermessen reduziert sich auf Null, wenn Sie so wollen, diese Ermessensvorschrift
wird zu einer Anspruchsvorschrift, weil eben der EGH die Richtlinie in eine bestimmte Richtung
ausgelegt hat, also ein Beispiel, dass einem auch in allen möglichen anderen Rechtsgebieten ständig
immer wieder passieren vorkommen kann, dass man eben feststellt, aha das Recht, das ich hier anwende,
beruht auf europäischem Recht, es ist eine Richtlinie, ich muss mich fragen, wie diese
Richtlinie hier umgesetzt wurde, ob sie korrekt, ob sie vollständig umgesetzt wurde, wie ich
entsprechend das Recht auslegen muss oder ob ich mich möglicherweise unmittelbar auf Richtlinien
berufen kann. Da stehen wir oder an dieser Stelle stehen wir in der Vorlesung, also wir haben uns
mit den Grundlagen, mit Wirkung und Geltung und schließlich eben mit dem institutionellen europäischen
Recht beschäftigt und wir wollen jetzt sozusagen in dem dritten Teil der Vorlesung uns mit einer
auch für die Rechtsunterworfen, die Rechtsobjekte, die Bürgerinnen und Bürger ganz zentralen
Presenters
Zugänglich über
Offener Zugang
Dauer
01:23:17 Min
Aufnahmedatum
2015-12-01
Hochgeladen am
2015-12-01 11:06:00
Sprache
de-DE
Die Vorlesung behandelt die Grundstrukturen des institutionellen und materiellen Unionsrechts einschließlich der Grundfreiheiten. Gegenstand der Veranstaltung sind jene Teile des Europarechts, die zum Pflichtstoff des Ersten Juristischen Examens zählen.
*Tonprobleme ab Minute 30 behoben*