15 - Europarecht I [ID:5752]
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Dieser Audiobeitrag wird von der Universität Erlangen-Nürnberg präsentiert.

Vielleicht bevor wir mit dem nächsten großen Themenblock anfangen, einmal eine Rückschau

auf das, was wir bislang gemacht haben. Auch für Sie vielleicht so ein bisschen,

wenn man mal jetzt, es dauert ja noch etwas bis das Semester sich dem Ende zuneigt, aber wir haben ja,

da wir jetzt bislang immer in den letzten acht Wochen sozusagen vierspurig gefahren sind,

ein gewissermaßen etwas Vorsprung. Das heißt vom Stoff sind wir eigentlich schon kurz vor

Weihnachten gefühlt. Es ist ja auch, wenn man durch die Straßen geht, schon kurz vor Weihnachten.

Wir haben uns also beschäftigt in den letzten Wochen eben sehr intensiv mit dem institutionellen Recht,

also mit dem einmal den Organen, mit den unterschiedlichen Organen ihrer Zusammensetzung,

ihren Kompetenzen und dann aber eben auch mit der Rechtsprechung und der Rechtsetzung. Das sind

zentrale Aspekte aus dem Europarecht, von denen ich sagen würde, das ist auch etwas, was Sie mit

weiter durch Ihre Ausbildung und in Ihr Studium nehmen sollten. Ich hatte gerade gestern Examenskurs

und da haben wir eben einen Fall bearbeitet, in dem es eigentlich um eine, ja nicht eigentlich,

sondern da ging es eben um die Frage 3% Klausel bei der Europawahl, ja oder nein, Verstoß gegen die

Chancengleichheit der Parteien, gegen den Grundsatz der Gleichheit der Wahl. Das kennen Sie noch aus

den letzten Semestern und dann ging es um die Frage, ja wie ist das eigentlich, lässt sich das Recht

fertigen, Funktionsfähigkeit des Europäischen Parlament und dann schaute ich doch in das ein oder

andere etwas fragende Gesicht der Examenskandidaten, Examenskandidaten, die dann doch überrascht waren,

dass das Europarecht sie doch an dieser Stelle wieder einholt. Also da würde ich sagen, das sind

Dinge, die sollte man kennen, Rechtsprechung sowieso, Rechtsetzung aber eben auch, denn,

haben wir auch schon öfter gesprochen, die europäische Rechtsetzung prägt natürlich die

deutsche Rechtsetzung eben auch in einer sehr starken Weise, das heißt ein Jurist, eine Juristin

sollte nicht nur mit dem Wissen, wie deutsche Gesetze gemacht werden, durch die Lande ziehen,

sondern auch eine grobe Vorstellung von dem haben, wie europäische Richtungen und Verordnungen eben

gemacht werden. Ja, die Rechtsprechung, darüber sprechen Sie zurzeit auch in den bedeutlichen

Übungen, die verschiedenen Verfahrensarten, die Voraussetzungen, natürlich auch das, was dann bei

den Verfahren entsprechend herauskommen kann, das sind wichtige Punkte und wenn wir dann ein Stück

weit weiter zurückgehen, also gewissermaßen in der Reihenfolge der Vorlesung historisch zurückgehen,

dann kommen wir zu dem, was wir mit Blick auf die Wirkung und die Geltung des Europarechts besprochen

haben, das sind natürlich ganz zentrale Fragen, die in der Rechtspraxis auch irgendwie eine Rolle

spielen, wann sind Richtlinien unmittelbar anwendbar, ich habe gerade gestern, das ist

vielleicht eine kleine Fußnote, eine Klage vorbereitet, da ging es oder geht es um die Frage,

ob ein Student, der bei unserem Masterstudiengang einen Visum braucht und die deutsche Botschaft

hat ihm das Visum verweigert und hat sich dabei berufen auf die Vorschrift des Paragrafen 15 des

Aufenthaltsgesetzes, das ist eine Ermessensnorm und da ist aber jetzt im letzten Jahr ein Urteil des

EGH ergangen, das da sagt, die Richtlinie, auf der sozusagen diese deutsche Vorschrift beruht, geht

eigentlich davon aus, dass die Mitgliedsstaaten kein Ermessen haben, das heißt also hier haben wir

einen ganz klassischen Fall von einer richtigen konformen Auslegung, dann das man sagen muss,

also der eigentlich, die im Paragrafen 15 des deutschen Aufenthaltsgesetzes vorgesehene,

das dort vorgesehene Ermessen reduziert sich auf Null, wenn Sie so wollen, diese Ermessensvorschrift

wird zu einer Anspruchsvorschrift, weil eben der EGH die Richtlinie in eine bestimmte Richtung

ausgelegt hat, also ein Beispiel, dass einem auch in allen möglichen anderen Rechtsgebieten ständig

immer wieder passieren vorkommen kann, dass man eben feststellt, aha das Recht, das ich hier anwende,

beruht auf europäischem Recht, es ist eine Richtlinie, ich muss mich fragen, wie diese

Richtlinie hier umgesetzt wurde, ob sie korrekt, ob sie vollständig umgesetzt wurde, wie ich

entsprechend das Recht auslegen muss oder ob ich mich möglicherweise unmittelbar auf Richtlinien

berufen kann. Da stehen wir oder an dieser Stelle stehen wir in der Vorlesung, also wir haben uns

mit den Grundlagen, mit Wirkung und Geltung und schließlich eben mit dem institutionellen europäischen

Recht beschäftigt und wir wollen jetzt sozusagen in dem dritten Teil der Vorlesung uns mit einer

auch für die Rechtsunterworfen, die Rechtsobjekte, die Bürgerinnen und Bürger ganz zentralen

Teil einer Videoserie :

Zugänglich über

Offener Zugang

Dauer

01:23:17 Min

Aufnahmedatum

2015-12-01

Hochgeladen am

2015-12-01 11:06:00

Sprache

de-DE

Die Vorlesung behandelt die Grundstrukturen des institutionellen und materiellen Unionsrechts einschließlich der Grundfreiheiten. Gegenstand der Veranstaltung sind jene Teile des Europarechts, die zum Pflichtstoff des Ersten Juristischen Examens zählen.

 

*Tonprobleme ab Minute 30 behoben*

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