So, schönen guten Morgen meine Damen und Herren, herzlich willkommen zur Vorlesung
Strafrecht 1 in der letzten Vorlesungswoche vor Weihnachten.
Orgessinatorisch zwei Hinweise, zum einen morgen werden wir nach wie vor, oder das nach
wie vor, immer noch eine Strafrechtsvorlesung machen, denn ich habe Ihnen das geschrieben,
bei uns gibt es mehr und spannenderes und wichtigeres zu erzählen als im Zivilrecht
und im öffentlichen Recht, deswegen können wir die Stunden noch gut brauchen und es ist
ja schließlich Weihnachten dann auch erst oder Heiligabend erst am Dienstag, also von
daher kann man da schon noch was machen, aber damit Sie nicht für möglicherweise zwei
Stunden eine mehr oder weniger lange Anreise haben, werden wir es also morgen, das war
das überwiegende Feedback, was zurückgekommen ist, online machen.
Ich werde, ich glaube, habe ich schon den Zoom Link, habe ich schon verschickt, was
dort und da, genau, haben Sie schon bekommen.
Für diejenigen, die trotzdem da sind, weil sie etwa eine Anschlussveranstaltung haben,
habe ich auch schon herumgeschickt, haben wir einen Raum im Juridikum reserviert, wo
das Zoom Meeting hin übertragen wird sozusagen, also wenn Sie um 16 Uhr noch zu
Herrn Wegner in die Verfassungsgeschichte der Neuzeit gehen oder in eine PÜ gehen oder
was auch immer, dann haben Sie also die Möglichkeit, theoretisch dann dem Zoom Meeting
dann auch in dem Raum 2.282 im Juridikum zu folgen.
Das ist der erste organisatorische Hinweis, der zweite organisatorische Hinweis.
Wir haben jetzt das Angebot noch einer zweiten Probeklausur, bei der ersten Probeklausur
war ich wirklich total, wie sagt man schon so, geflasht von der Resonanz, also bei dem
doch vergleichsweise überschaubaren Jahrgang, wir hatten ja schon deutlich größere
Erstsemester Jahrgänge hier, haben über 200 Leute eine Klausur mitgeschrieben und
abgegeben, das ist wirklich ganz große Klasse, also wirklich großen Respekt.
Und jetzt gibt es also noch eine zweite Klausur, die Sie über die Weihnachtsferien
zu Hause als Übungsfall bearbeiten können.
Das läuft über einen VHB Kurs zum Strafrecht Allgemeiner Teil vom Kollegen
Hildendorf aus Würzburg und ich werde das dann auch auf Stutton noch einmal in eine
Mail schreiben, wo Sie dann den entsprechenden Sachverhalt finden.
Wenn Sie in diesem Kurs Strafrecht Allgemeiner Teil angemeldet sind und dann dort auf die
Startseite unmittelbar gehen, dann finden Sie dort verschiedene Sachverhalte, sozusagen
verschiedene Klausuren und es dann unsere Klausur auch entsprechend bezeichnet und
gekennzeichnet. Ich schreibe Ihnen das aber alles nochmal auf in einer E-Mail.
Dann können Sie das sehen, können den Sachverhalt herunterladen und können dort dann
die Klausur elektronisch einreichen.
Da steht dann auch der Termin drauf.
Bis wann das dann ist nach Weihnachten.
Das heißt, dann haben Sie noch eine zweite Möglichkeit, dann auch über die
Weihnachtsferien noch einen weiteren Probefall zu bearbeiten.
Gut, das sind die organisatorischen Dinge von meiner Seite.
Haben Sie noch organisatorische Fragen?
Ja, bitteschön.
Also das ist zwar keine organisatorische Frage, sondern eine inhaltliche Frage, aber die
können wir natürlich auch stellen.
Welche BT-Normen müssen Sie können, also wirklich können, dass Sie irgendwelche speziellen
Kenntnisse dazu brauchen, müssen Sie eigentlich gar keine BT-Normen, außer jetzt vielleicht
die Tötung und die Körperverletzung, wobei bei der Tötung, das ist jetzt auch nicht
so schwierig von der Definition her, wenn jemand getötet worden ist.
Bei der Körperverletzung sollten Sie eben die Definitionen für Misshandlung
und Gesundheitsschädigung kennen.
Presenters
Zugänglich über
Offener Zugang
Dauer
01:24:45 Min
Aufnahmedatum
2024-12-18
Hochgeladen am
2024-12-18 19:59:02
Sprache
de-DE
Zivilrechtliche Notstände