3 - Sanktionenrecht [ID:9633]
50 von 582 angezeigt

Dieser Audiobeitrag wird von der Universität Erlangen-Nürnberg präsentiert.

Gut, jetzt aber zu etwas ernster Sanktionenrecht.

Wir haben letzte Woche sogar über etwas ganz Ernstes gesprochen, nämlich über die Freiheitsstrafe.

Wir hatten ja nach der Einführungsstunde, wo wir geendet waren, zu einem Überblick, was gibt es überhaupt an strafrechtlichen Sanktionen,

haben wir gesagt, im Bereich der Strafen gibt es zwei Hauptstrafen, nämlich die Geldstrafe und die Freiheitsstrafe.

Letzte Woche haben wir uns also sehr ausführlich mit allgemeinen Grundsätzen, allgemeinen Regelungen der Freiheitsstrafe beschäftigt

und haben da festgestellt, die Freiheitsstrafe ist eigentlich schon so die typische Strafe.

Das ist das, was man so im Kopf hat, was man so vor Augen hat, wenn man darüber spricht, Leute werden bestraft.

Das geht bis zu dem Verständnis der Leinen oder der kleinen Kinder, die sagen, ja klar, der muss ins Gefängnis.

Also, die Freiheitsstrafe ist das, was wir uns als typische Kriminalstrafe vorstellen, weil es sich eben auch wirklich qualitativ sichtbar unterscheidet

von Rechtsfolgen, die wir derart nach mit Geldzahlungen ja so ähnlich auch in anderen Rechtsgebieten kennen,

im Verwaltungsrecht, im Zivilrecht, mit Schadenzusatz und Zergleichen.

Außerdem haben wir gesagt, die Freiheitsstrafe lässt sich im Grunde genommen auch mit allen drei Straftheorien ganz gut matchen.

Also, alle drei Straftheorien sind irgendwie kompatibel.

Die Strafzwecke sozusagen der verschiedenen Straftheorien werden mit der Freiheitsstrafe im Prinzip ganz gut erfüllt.

Wenn wir beginnen mit dem Strafzweck der Vergeltung, des Schuldausgleichs, dann können wir sagen,

die Freiheitsstrafe, das ist ein typisches Übel, das eben dann zum Ausgleich dann hier auferlegt wird.

Das kann man sich sehr gut vorstellen.

Die Freiheitsentziehung als Übelszufügung.

Wenn wir auf generalpräventive Aspekte abstellen und können wir sagen,

ja, die Freiheitsstrafe ist etwas, was auch so bei der Allgemeinheit vergleichsweise leicht und plakativ deutlich macht.

Der hat etwas Schlechtes gemacht.

Der wird dafür jetzt bestraft bzw. umgekehrt.

Ich fühle mich jetzt ganz gut.

Ich werde in meinem Normbewusstsein gestärkt, dadurch, dass ich eben nicht ins Gefängnis muss.

Und natürlich auch die spezialpräventiven Aspekte, die eine Rolle spielen,

zum einen unter dem Gesichtspunkt der Sicherung, zum anderen und ganz besonders eben aber auch unter dem Gesichtspunkt der Resozialisierung.

Weil wir eben sagen können, in der Freiheitsstrafe haben wir doch im Verhältnis ganz gut die Möglichkeit,

auf die Verurteilten einzuwirken, ihnen zu ermöglichen, eine Ausbildung nachzumachen,

einen Schulabschluss nachzumachen.

Alles Dinge, die für die Resozialisierung wichtig sind.

Auf der anderen Seite hat aber die Freiheitsstrafe auch denkbare negative Sekundäreffekte,

negative Effekte. Was können das für welche sein?

Warum ist so eine Freiheitsstrafe vielleicht oder der Vollzug einer Freiheitsstrafe auch durchaus so etwas Negatives?

Man ist in Gesellschaft von anderen Verbrechern und nicht in normaler Gesellschaft, in Anführungszeichen,

sodass man die eigentlichen Werte der Gesellschaft nicht so unmittelbar erlebt.

Also im Grunde genommen spricht der Kollege zwei Facetten sogar zugleich an.

Er sagt, auf der einen Seite wird man etwas desintegriert von der normalen Gesellschaft, man erlebt sie nicht.

Umgekehrt ist man in einem Umfeld mit Leuten, die ja gerade auch alle so etwas gemacht haben,

wie das, wofür man eingesperrt wird.

Also sozusagen der Lerneffekt ist da eigentlich eher negativer.

Man lernt da im Zweifelsfall nicht irgendwelche Vorbilder kennen, wo man sagt,

die haben es durch ihre ehrliche Arbeit und ihre Aufrichtigkeit weit geschafft im Leben,

sondern man hat gerade die falschen Vorbilder gewissermaßen.

Das ist also ein durchaus ein negativer Effekt und vielleicht gesamtgesellschaftlich durchaus auch noch

ein Punkt, den man berücksichtigen kann.

Ein weiterer Nachteil einer Freiheitsstrafe oder des Freiheitsstrafverzugs gegenüber auch Geldstrafen beispielsweise.

Dass es eben sehr teuer ist?

Bring's in.

Also Freiheitsstrafe ist sehr teuer, der Vollzug an und für sich?

Teil einer Videoserie :

Zugänglich über

Offener Zugang

Dauer

01:27:54 Min

Aufnahmedatum

2018-10-30

Hochgeladen am

2018-10-31 12:15:43

Sprache

de-DE

Einbetten
Wordpress FAU Plugin
iFrame
Teilen