6 - Lys Kulamadayil "Zwischen Aktivismus und Selbstgefälligkeit - Klimaklagen und Menschenrechte" [ID:42650]
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Ich begrüße Sie und euch alle hier zu unserer Ringvorlesung. Ich freue mich ganz besonders,

dass ich unsere Referentin Dr. Liz Kula Madagil vorstellen darf. Liz Kula Madagil hat in Genf

promoviert, hat zuvor studiert in London und Bremen. Oldenburg ist von der Ausbildung her

Juristin, aber keine klassische Juristin darf ich als jemand mit zwei Staatssekretärminen sagen,

sondern hat sozusagen schon in ihrem Jurastudium und auch später dann eben immer einen Schwerpunkt

auf Unterdisziplarität gelegt, hat ein breites Forschungsfeld, das reicht von, ja ich habe mal

überlegt, auf Deutsch würden wir das vielleicht Ressourcenrecht nennen. Menschenrechte ist ein

Thema, Klimagerechtigkeit ist ein Thema, ein Thema ist aber auch im weiteren Sinne eine kritische

Perspektive, in keiner Hinsicht auch das Recht. Wir freuen uns sehr, dass du hier bist. Der Vortrag,

der gehalten wird, beruht ein Stück weit auf einer Veröffentlichung in einem Online-Format

e.V. Reflections. Wer das also nachlesen möchte, aber du wirst es wahrscheinlich dann gleich

vielleicht auch selber noch erwähnen. Und ja, herzlich willkommen und the floor is yours.

Vielen Dank. Ja, herzlich willkommen alle zusammen und ganz, ganz herzlichen Dank für die Einladung.

Ich freue mich wirklich sehr heute hier zu sein. Ich freue mich auch sehr, dass ihr an einem

Donnerstagabend hergekommen seid, um mit mir und von mir zum Thema Klima zu hören. Bevor ich

inhaltlich einsteige, vielleicht ein kleiner Disclaimer, dass hier ist mein erster wissenschaftlicher

Vortrag in deutscher Sprache. Ich hoffe daher, dass ihr mir ab und zu an die Ziffen und Verzeihung

und etwas traurige Ausdrucke. Gut, dann legen wir los. Das habe ich heute mit euch vor. Zunächst

einmal möchte ich über Klimaklagen im Allgemeinen sprechen. Was verstehen wir unter Klimaklagen?

Wie stellen sie sich eigentlich dar? Wie sind die definiert und welchen Anteil machen Klimaklagen

aus, die Menschen fest sind, die Menschen fest sind? Danach möchte ich basierend auf zwei Entscheidungen

nationaler Gerichte. Zum einen auf den Jahr 2019 eine Entscheidung des obersten niederländischen Gerichts und eine

Entscheidung auf den Jahr 2021 des Bundesverfassungsgerichts ein wenig darüber sprechen, was diese

kontinentaleuropäischen Entscheidungen von anderen Entscheidungen unterscheidet und wie diese in der

öffentlichen und wissenschaftlichen Diskussion wahrgenommen worden sind. Darauf aufbauend und da

kommen wir auch schon zu dem Artikel, den ich 2021 in Reaktion auf die wissenschaftliche Debatte,

wie ich sie wahrgenommen habe, geschrieben habe. Möchte ich ein bisschen, ja hoffentlich

diskursiv mit euch darüber sprechen, was es eigentlich bedeutet, wenn wir als Wissenschaft,

als Forschende, aber auch als generell im öffentlichen Diskurs teilnehmende bestimmte

Entscheidungen bewerten. Wie stellen sich diese Entscheidungen eigentlich dar im Verhältnis zu

Entscheidungen vor allen Dingen im globalen Süden? Was tun wir damit? Welchen politischen Akt

unternehmen wir damit, indem wir Entscheidungen auf die eine oder andere Art und Weise bewerten?

Zum Schluss möchte ich dann abschließen mit einigen Gedanken zur Frage, ob Klimaklagen,

den Menschenrechte zu Grunde liegen, ein Weg für ein Modell für die Welt sind und insbesondere

ein Modell für die Zukunft. So, das ist die Torte. Ich habe jetzt zu Anfang der Woche nochmal nachgeschaut

beim Sabin Center for Climate Law an der Columbia University, welches die Datenbande ist, die

allgemein verwendet wird, um nachzuschauen, die einfach globale Klimaklagen registriert und dabei

unterscheidet zwischen amerikanischen Klagen und globalen Klagen. Ich sollte also sagen,

dass in dieser Torte amerikanische Klagen nicht inbehalten sind. Nach der Datenbande des Sabin

Centers sind also 81 Prozent aller Klagen anhängig gewesen oder sind noch anhängig vor

Berichten im globalen Norden, während nur 19 Prozent aller Klagen anhängig sind vor Berichten im

globalen Süden. Vielleicht um diese Betriffenheiten genauer zu definieren, ich habe mich dabei aus die

Terminologie der UN oder der OECD und auch bei den UN-Verwendeten berufen und unterschieden zwischen

developing countries and economies in transition und developing countries and economies in transition

zusammengefasst und developed countries. Eben gesagt, Datenbande, und das ist eben wichtig zu wissen,

sind enthalten alle Klagen, die erstens vor einem juristischen Körper anhängig sind, das

heißt, es können auch Schiedsverfahren sein, verfahren, ja genau, in irgendeiner Form,

der Definition einer, was sind wir bei den Angelsismen, judicially process, also einem judikativen Prozess zugrunde liegen.

Und zum anderen, der zweite Definitionsfaktor ist, dass diese Klagen Klimawandel oder Klimarecht

perifär oder zentral zugrunde liegen. Was uns diese Statistik nicht sagt, ist, ob diese Klagen

Zugänglich über

Offener Zugang

Dauer

00:30:53 Min

Aufnahmedatum

2022-06-09

Hochgeladen am

2022-06-10 00:26:04

Sprache

de-DE

Tags

Klimawandel Menschenrechte
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