Ja, meine Damen und Herren, ich begrüße Sie herzlich zur Vorlesung Jugendstrafrecht heute
Nachmittag. Und heute kommen wir auf eine gewisse Weise endlich zu dem, weswegen die Vorlesung so
heißt, wie sie heißt, Jugendstrafrecht, nämlich wir kommen zur Jugendstrafe. Aber auf eine gewisse
Art und Weise war eigentlich das, was wir letzte Woche gemacht haben für den ganzen Komplex Jugendstrafrecht
fast noch ein bisschen typischer für die darin bestehenden Konflikte, für die darin bestehenden
Wertungsprobleme, auch Wertungswidersprüche. Wir haben letzte Woche nämlich gesprochen worüber.
Was war Stoff der letzten Stunde? Wissen Sie? Aber Sie haben es nachgearbeitet? Nein, okay, gut. Waren
Sie da? Ja, was haben wir denn letzte Woche besprochen? Die Zuchtmittel und warum können wir sagen,
auf eine gewisse Weise sind vielleicht die Zuchtmittel von allen Rechtsfolgen des
Jugendstrafrechts diejenigen Sanktionen, in denen das das Grunddilemma des Jugendstrafrechts am
besten deutlich wird? Das ist eine ungerechte Frage, weil das habe ich so in der Form des
letztes Mal nicht so explizit gesagt, aber zum einen können wir sagen, es ist besonders typisch,
weil die Zuchtmittel insgesamt sehr, sehr häufig verhängt werden. Was ist das dominierende Zuchtmittel?
Wissen Sie das noch? Immer da schön in den schwarzen Punkt rein sprechen. Das waren die Auflagen und
unter diesen Auflagen haben besonders dominierte Arbeitsauflagen und die Geldauflagen, wobei der
Anwendungsbereich der Geldauflagen ja sozusagen ein bisschen beschränkt ist. Da müssen wir Leute
haben, die überhaupt über eigenes Geld verfügen, sonst tut ihnen das nicht weh. Also vor allem werden
das natürlich dann auch heranwachsen oder jenseits ältere Jugendliche sein. Das ist schon mal nicht
unbedingt das, was ich gefragt habe, aber das Antwort trotzdem gut und richtig. Aber jetzt noch mal
vielleicht, wenn wir sagen, warum werden in den Zuchtmitteln, warum wird da vielleicht das
Grunddilemma des Jugendstrafrechts am allerbesten deutlich? Was ist denn das Grunddilemma des
Jugendstrafrechts, was uns immer wieder umgetrieben hat in den vergangenen Einheiten? Können Sie das
hier rüber? Schaffen Sie das oder sonst? Warte die Zwischenstation. Relay sozusagen. Nein, okay,
geht auch so. Genau, das Spannungsverhältnis, sagt der Kollege richtig, zwischen Erziehung einer
Seite und Strafe andererseits. Und warum wird dieses Spannungsverhältnis gerade bei den Zuchtmitteln
vielleicht besonders deutlich? Weil wir hier haben wir, haben Sie richtig gesagt, dieses
Stichwort Erziehung durch Strafe, wo also beides eine Rolle spielt. Wir können bei den Erziehungsmaßregeln
doch sagen, auch wenn das natürlich im Einzelfall vielleicht für den Jugendlichen lästig oder
unangenehm ist, dass er irgendwelche Weisungen bekommt, dass trotzdem die Idee der Erziehungsmaßregeln
eigentlich vor allem das erzieherische Einwirken ist. Wir hatten da teilweise auch so diese Verweise
auf das Kinder- und Jugendhilferecht, wo wir dann so gesehen haben, das ist dann eng miteinander
verzahnt und da gibt es ja nun auch Maßnahmen vielleicht nach dem Kinder- und Jugendhilferecht,
oder Erziehungsangebote, die da gemacht werden durch die Jugendämter, die von den Jugendlichen
auch nicht als toll irgendwie vielleicht empfunden werden, obwohl keine Straftat letzten Endes dann
der Anlass ist. Also, dass wir hier sagen können Erziehungsmaßregeln, da steht tatsächlich
diese Erziehung ganz klar im Vordergrund. Jugendstrafe, über die wir heute sprechen werden, da ist es
völlig klar, dass wir eigentlich dann eine Strafe haben. Da gibt es dann zwar auch verschiedene
Arten, darüber werden wir ausführlich sprechen heute, aber das schon dem Namen nach und auch der
Sanktionsform nach, das ist ja auch eine Form der Freiheitsentziehung, dass da natürlich der
Strafcharakter ganz klar im Vordergrund steht und bei den Zuchtmitteln, da haben wir eben so ein
bisschen diese Zwitterposition, dass dieses, das wird deutlich durch diese Erziehung durch Strafe,
also das heißt wir wollen schon erzieherisch wirken, aber wir wollen dadurch erzieherisch wirken,
nicht dass wir dem Jugendlichen was beibringen, sondern dass wir ihm schon auch irgendwo wehtun
und wenn dieses wehtun in Anführungszeichen dann noch irgendwie auch sonst vielleicht etwas
Hilfreiches, etwas Erzieherisches ist, wie zum Beispiel bei einer Arbeitsauflage, weil man sagt,
das ist vielleicht auch erzieherisch ganz gut, wenn die jungen Leute sehen, dass man auch mal was
arbeiten muss, dann ist das schön und gut, aber wir haben eben auch Zuchtmittelreaktionsformen,
bei denen doch tatsächlich eigentlich so hier die Übelszufügung sozusagen im Vordergrund steht,
aber wir machen das nicht zur Vergeltung, sondern wir machen das gerade zur Erziehung und dass wir
gerade, wenn wir auch auf die zweite große und wichtige Form der Zuchtmittel schauen, nämlich auf
Presenters
Zugänglich über
Offener Zugang
Dauer
01:28:09 Min
Aufnahmedatum
2019-06-13
Hochgeladen am
2019-06-14 08:58:04
Sprache
de-DE