9 - Die deutsche Königswahl (1125-1411) [ID:423]
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Okay, können wir loslegen. In diesem Blog geht es um die Absetzung von Wenzel und um

den anschließenden Königswahl von Ruprecht und zwei große Themen werden

uns durch diese ganze Auseinandersetzung verfolgen, nämlich was ist die Pflicht

eines Königs und warum hat Wenzel seine Pflicht nicht getan oder die schiere

Feststellung hat es nicht. Was sind die Pflichten? Also thematisiert werden im

Grunde genommen zwei. Wenzel ist in seiner Stellung als Reichsoberhaupt, nicht

Kaiser, Reichsoberhaupt verpflichtet als Vogt der Universalen Kirche die Feinde

des Christentums im Inneren und Äußeren abzuwehren und all die anderen Dinge zu

tun, die ein ganz normaler König tut, aber insbesondere Schaden von der

Universalen Kirche abzuwenden konkret wird von ihm erwartet, wird von ihm

gefordert, dass er die Kirchenspaltung, die es seit 1378 gibt, irgendwie heilt und

zweitens ist er als Reichsoberhaupt verpflichtet den Frieden im Lande herzustellen

und zu wahren. Das ist seine oberste Pflicht. Behauptet wird, dass Wenzel

keines der beiden getan hat. Er hat seine Pflicht vernachlässigt und einem

pflichtvergessenen König schuldet man keine Gehorsamkeit und keine Treue.

Die Folgerung aus der Pflichtvergessenheit Wenzels waren schlicht und ergreifend,

dass, und das ist der besondere Clou an dieser, an diesem Vorfall, dass die

Kurfürsten ganz stark zwischen König und Reich differenziert haben. Sie haben auf

der einen Seite betont, wie sehr Wenzel versagt und wie wenig sie ihm

verpflichtet sind. Auf der anderen Seite haben sie umso mehr betont, wie sehr sie

dem Reich an sich verpflichtet sind und das ist gerade die Grundlage für die

Absetzung des Königs, nämlich die Treue der Kurfürsten gegenüber dem Reich, wenn

auch nicht gegenüber dem Könige und aus der Verantwortung der Kurfürsten für das

Reich ergibt sich die Erfordernis, einmal die Königswahl rückgängig zu machen,

also den König abzusetzen und einen neuen König an seine Stelle zu setzen,

der seine Pflicht nicht vernachlässigt, sondern die beiden Hauptpflichten eines

Reichsoberhaupts gewissentlich und hoffentlich auch erfolgreich erfüllt.

Durch diese ganzen komplizierten Debatten und Ereignissen begleitet uns stets die

Frage, welche Rolle die Goldene Bulle bei alledem spielt. Wir sind im

Zeitalter der Aktenschwemme, ab dem 14. und 15. Jahrhundert ist, setzt die

Überlieferung der Register auch auf landesherrlicher Ebene ein, wir haben

jeden Brief, der ausgegangen ist, in aller Regel abgeschrieben, wir haben vieles von

der einlaufenden Korrespondenz, wir wissen im Grunde genommen fast jeden Zug,

was wir etwa im 12. und 13. Jahrhundert, wenn man nur an die Kurfürsten denkt, da

haben wir eine Aktenarmut, die uns nur frustriert, jetzt haben wir der

Aktenschwemme, die uns ebenso frustriert, weil so viel los ist und so viele Briefe

hin und her schwimmen, so viele Treffen stattfinden mit

Verlaufsprotokoll, Ergebnisprotokoll, Korrespondenz, Stellungnahmen und so

weiter und so fort, dass wir im Grunde genommen kaum Erkenntnisse erzielen

können vor der Aktenflut. Also ich werde mich jetzt auf das absolut

unerlässlich Wesentliche, zumindest aus meiner Sicht, beschränken, was zum

Verständnis der Vorgänge notwendig ist. Wer hier eine Klausur schreibt, der

braucht sich nicht jedes kurfürstliche Treffen in den drei Jahren von 97 bis

1400 zu merken. Ein, zwei schlagende Beispiele aussuchen, den Rest einfach

ad acta legen. So die Besonderheit von unserer zweiten Königsabsetzung im

Jahre 1400 ist, dass wir eine Kombination von Absetzungen am einem Tag und eine

Wahl am nächsten Tag und das reizt sofort zu einem Vergleich mit der

Absetzung Adolfs 1298. Wir werden zunächst einmal fragen, ist das ähnlich?

Haben sie dieselben Gründe, dieselben kanonistischen Modelle bemüht? Also ist

der König sündhaft? Hat er gesündigt? Muss er exkommuniziert werden? Oder ist

Zugänglich über

Offener Zugang

Dauer

00:00:00 Min

Aufnahmedatum

2009-06-30

Hochgeladen am

2025-09-30 08:52:01

Sprache

de-DE

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