Okay, können wir loslegen. In diesem Blog geht es um die Absetzung von Wenzel und um
den anschließenden Königswahl von Ruprecht und zwei große Themen werden
uns durch diese ganze Auseinandersetzung verfolgen, nämlich was ist die Pflicht
eines Königs und warum hat Wenzel seine Pflicht nicht getan oder die schiere
Feststellung hat es nicht. Was sind die Pflichten? Also thematisiert werden im
Grunde genommen zwei. Wenzel ist in seiner Stellung als Reichsoberhaupt, nicht
Kaiser, Reichsoberhaupt verpflichtet als Vogt der Universalen Kirche die Feinde
des Christentums im Inneren und Äußeren abzuwehren und all die anderen Dinge zu
tun, die ein ganz normaler König tut, aber insbesondere Schaden von der
Universalen Kirche abzuwenden konkret wird von ihm erwartet, wird von ihm
gefordert, dass er die Kirchenspaltung, die es seit 1378 gibt, irgendwie heilt und
zweitens ist er als Reichsoberhaupt verpflichtet den Frieden im Lande herzustellen
und zu wahren. Das ist seine oberste Pflicht. Behauptet wird, dass Wenzel
keines der beiden getan hat. Er hat seine Pflicht vernachlässigt und einem
pflichtvergessenen König schuldet man keine Gehorsamkeit und keine Treue.
Die Folgerung aus der Pflichtvergessenheit Wenzels waren schlicht und ergreifend,
dass, und das ist der besondere Clou an dieser, an diesem Vorfall, dass die
Kurfürsten ganz stark zwischen König und Reich differenziert haben. Sie haben auf
der einen Seite betont, wie sehr Wenzel versagt und wie wenig sie ihm
verpflichtet sind. Auf der anderen Seite haben sie umso mehr betont, wie sehr sie
dem Reich an sich verpflichtet sind und das ist gerade die Grundlage für die
Absetzung des Königs, nämlich die Treue der Kurfürsten gegenüber dem Reich, wenn
auch nicht gegenüber dem Könige und aus der Verantwortung der Kurfürsten für das
Reich ergibt sich die Erfordernis, einmal die Königswahl rückgängig zu machen,
also den König abzusetzen und einen neuen König an seine Stelle zu setzen,
der seine Pflicht nicht vernachlässigt, sondern die beiden Hauptpflichten eines
Reichsoberhaupts gewissentlich und hoffentlich auch erfolgreich erfüllt.
Durch diese ganzen komplizierten Debatten und Ereignissen begleitet uns stets die
Frage, welche Rolle die Goldene Bulle bei alledem spielt. Wir sind im
Zeitalter der Aktenschwemme, ab dem 14. und 15. Jahrhundert ist, setzt die
Überlieferung der Register auch auf landesherrlicher Ebene ein, wir haben
jeden Brief, der ausgegangen ist, in aller Regel abgeschrieben, wir haben vieles von
der einlaufenden Korrespondenz, wir wissen im Grunde genommen fast jeden Zug,
was wir etwa im 12. und 13. Jahrhundert, wenn man nur an die Kurfürsten denkt, da
haben wir eine Aktenarmut, die uns nur frustriert, jetzt haben wir der
Aktenschwemme, die uns ebenso frustriert, weil so viel los ist und so viele Briefe
hin und her schwimmen, so viele Treffen stattfinden mit
Verlaufsprotokoll, Ergebnisprotokoll, Korrespondenz, Stellungnahmen und so
weiter und so fort, dass wir im Grunde genommen kaum Erkenntnisse erzielen
können vor der Aktenflut. Also ich werde mich jetzt auf das absolut
unerlässlich Wesentliche, zumindest aus meiner Sicht, beschränken, was zum
Verständnis der Vorgänge notwendig ist. Wer hier eine Klausur schreibt, der
braucht sich nicht jedes kurfürstliche Treffen in den drei Jahren von 97 bis
1400 zu merken. Ein, zwei schlagende Beispiele aussuchen, den Rest einfach
ad acta legen. So die Besonderheit von unserer zweiten Königsabsetzung im
Jahre 1400 ist, dass wir eine Kombination von Absetzungen am einem Tag und eine
Wahl am nächsten Tag und das reizt sofort zu einem Vergleich mit der
Absetzung Adolfs 1298. Wir werden zunächst einmal fragen, ist das ähnlich?
Haben sie dieselben Gründe, dieselben kanonistischen Modelle bemüht? Also ist
der König sündhaft? Hat er gesündigt? Muss er exkommuniziert werden? Oder ist
Presenters
Zugänglich über
Offener Zugang
Dauer
00:00:00 Min
Aufnahmedatum
2009-06-30
Hochgeladen am
2025-09-30 08:52:01
Sprache
de-DE