16 - Strafrecht BT I [ID:2592]
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Dieser Audiobeitrag wird von der Universität Erlangen-Nürnberg präsentiert.

Schönen guten Morgen, meine Damen und Herren. Ich begrüße Sie herzlich zur Vorlesung BT1.

Vorletzte Vorlesungswoche vor Weihnachten. Zwei Wochen müssen Sie erst noch durchstehen, dann haben Sie ein bisschen Ferien.

Vielleicht an der Stelle der Hinweise. Im Grunde genommen ist das ja seit Anfang des Semesters bekannt,

aber nur für Ihre Planungen noch mal, um das zu festigen sozusagen. Nach Weihnachten werden wir

dann die Vorlesung im Prinzip nur noch einstündig haben. Wir haben sie jetzt ja vier stündig dann nach

Weihnachten einstündig, weil sie auch nur drei stündig im Studienplan angekündigt ist. Das heißt,

da werden wir nur die Vorlesung am Dienstag immer haben. Es hat in der vergangenen Woche ein kleines

Problem gegeben mit dem Einstellen der Hausaufgaben. Interessanterweise hat sich überhaupt niemand bei

mir gemeldet und hat gesagt, die Hausaufgaben fehlen. Wenn Sie jetzt daraus schließen, dass Sie

nichts aufhatten, dann stimmt das auf eine gewisse Art und Weise. Aber wie das eben so ist, im

Unterschied zur Schule, hier sind Sie selbst dafür verantwortlich, theoretisch, dass Sie etwas lernen.

Das heißt, Sie müssen natürlich trotzdem etwas wissen und wir werden trotzdem ein paar Fragen

stellen. Dann ist eben nicht hier anhand der Hausaufgaben, sondern einfach so Wiederholungsfragen.

Und zwar zum einen nochmal, weil das hatten wir auch noch nicht wiederholt in dem Sinn,

zu den Aussagelegten, zum anderen eben zu dem, was wir der letzten Woche dann gemacht

hatten am Mittwoch, zu den Ehrschutzdelikten.

Ein Mitspracherecht. Sie meinen, Sie meinen, dass Sie Studienbeiträge bezahlen, aber nicht

mein Gehalt. Sie meinen ob Dienstag oder Mittwoch. Also es geht sicherlich, die Frage ist, haben

wir ein Mitspracherecht, wenn wir die Vorlesung machen, wenn wir schon einmal machen, ob wir

sie am Dienstag oder am Mittwoch machen. Also wenn wir hier sozusagen ein klares Meinungsbild

für den anderen Tag bekommen, dann ist mir das letzten Endes egal, weil ich sowohl am

Dienstag wie auch am Mittwoch hier in der Uni sein werde. Von daher spielt das für mich

keine Rolle. Ich war immer davon ausgegangen, dass der Dienstag eigentlich der günstigere

Termin für Sie ist, weil Sie im Anschluss ja ohnehin in der Sachentrechtsvorlesung sind.

Ich meine, wir können ja mal, ohne dass wir das jetzt deswegen hier verbinde ich etwas

zu sagen, wir können ja mal eine kleine Testabstimmung machen. Wer von Ihnen wäre denn dafür, wenn

wir nach Weihnachten nur noch einen Termin haben, dass wir diesen Termin lieber am Mittwoch

machen als am Dienstag? Ich frage jetzt nur mal, wie das Stimmungsbild ist. Ich meine,

zunächst mal ist es ja so, dass der Dienstag angekündigt war. Dann machen noch mal alle,

die eher für den Mittwoch wären, die Hände hoch. Muss mal einen Schritt zurückgehen,

damit ich das überblicke. Gut, wer wäre eher für den Dienstag? Also ich würde sagen, das

ist zumindest plus minus aussiedlichen und dann würde ich mich an dem orientieren, was

eben schon das ganze Semester angekündigt gewesen ist. Und wie gesagt, also ich weiß,

was ist Mittwoch anschließend? Mittwoch sind anschließend dann PüS oder irgendwas. Ja,

aber Dienstag ist ja die wichtige Lesungssacherecht. Also ansonsten, wie gesagt, mir wäre es letzten

Endes egal. Ich habe aber keine Lust, glaube ich, das Gleiche immer Dienstag und Mittwoch

zu erzählen. Das halte ich dann für übertrieben. Gut, auch ohne Hausaufgaben ein paar Fragen.

Wir beschränken uns auf ein paar ganz wesentliche Strukturen. Wir haben das zu Ende gebracht

in der letzten Woche, aber eigentlich so richtig darüber gesprochen in der Woche vorher. Sagen

Sie, wie soll ich das noch wissen? Das ist schon zwei Wochen her. Aber Sie wissen ja

selbst, im Examen müssen Sie Dinge wissen, die sind sechs Semester her. Von daher macht

es durchaus Sinn, sich zu überlegen, ob Sie noch was davon wissen. Wir hatten gesprochen

über die Aussage legte. Können Sie mir mal gerne mithilfe des Gesetzes sagen, welche

drei Grundtypen sozusagen der vorsätzlichen Falschaussage, des vorsätzlichen Falschaussage

legt, kennt das STGB? Welche drei Vorschriften haben wir da und worin unterscheiden die sich

bei der vorsätzlichen Falschaussage? Sie haben das Gesetz schon aufgeschlagen, dann

kriegen Sie das auch hin. Also falsche uneidliche Aussage, Gemeinheit und falsche Versicherung

an Eides statt. Gut, der Unterschied zwischen falscher uneidlicher Aussage und Gemeinheit,

das ist noch relativ klar. Einmal wird geschworen, einmal wird nicht geschworen. Größer ist

Teil einer Videoserie :

Zugänglich über

Offener Zugang

Dauer

01:23:51 Min

Aufnahmedatum

2012-12-11

Hochgeladen am

2012-12-11 15:38:52

Sprache

de-DE

Die Vorlesung Strafrecht BT I behandelt aus dem Besonderen Teil sämtliche Delikte mit Ausnahme der Vermögensdelikte (welche Stoff der Vorlesung BT II sind). Damit sind herausragend prüfungsrelevante Gegenstände (etwa die Tötungs- und Körperverletzungsdelikte) mit solchen vereint, die in Ausbildung und Prüfung eine tendenziell untergeordnete Rolle spielen, im Staatsexamen aber dennoch nicht vollständig vernachlässigt werden dürfen. Eine "mittlere" Rolle nehmen etwa die Aussage, die Straßenverkehrs- oder die Brandstiftungsdelikte ein. In der Veranstaltung wird dem durch eine unterschiedlich detaillierte Behandlung der einzelnen Materien Rechnung getragen. Es ist geplant, in der ersten (guten) Vorlesungshälfte die Grundstrukturen des gesamten Vorlesungsstoffs abzuschließen. In der zweiten Hälfte des Semesters sollen dann wichtige Einzelfragen schwerpunktmäßig und anhand von Fällen vertieft werden, um den Stoff insgesamt nicht nur abstrakt, sondern auch anwendungsbezogen einzuüben.

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