7 - Jugendstrafrecht [ID:11610]
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Ja, meine Damen und Herren, ich begrüße Sie herzlich zur Vorlesung Jugendstrafrecht heute

Nachmittag. Und heute kommen wir auf eine gewisse Weise endlich zu dem, weswegen die Vorlesung so

heißt, wie sie heißt, Jugendstrafrecht, nämlich wir kommen zur Jugendstrafe. Aber auf eine gewisse

Art und Weise war eigentlich das, was wir letzte Woche gemacht haben für den ganzen Komplex Jugendstrafrecht

fast noch ein bisschen typischer für die darin bestehenden Konflikte, für die darin bestehenden

Wertungsprobleme, auch Wertungswidersprüche. Wir haben letzte Woche nämlich gesprochen worüber.

Was war Stoff der letzten Stunde? Wissen Sie? Aber Sie haben es nachgearbeitet? Nein, okay, gut. Waren

Sie da? Ja, was haben wir denn letzte Woche besprochen? Die Zuchtmittel und warum können wir sagen,

auf eine gewisse Weise sind vielleicht die Zuchtmittel von allen Rechtsfolgen des

Jugendstrafrechts diejenigen Sanktionen, in denen das das Grunddilemma des Jugendstrafrechts am

besten deutlich wird? Das ist eine ungerechte Frage, weil das habe ich so in der Form des

letztes Mal nicht so explizit gesagt, aber zum einen können wir sagen, es ist besonders typisch,

weil die Zuchtmittel insgesamt sehr, sehr häufig verhängt werden. Was ist das dominierende Zuchtmittel?

Wissen Sie das noch? Immer da schön in den schwarzen Punkt rein sprechen. Das waren die Auflagen und

unter diesen Auflagen haben besonders dominierte Arbeitsauflagen und die Geldauflagen, wobei der

Anwendungsbereich der Geldauflagen ja sozusagen ein bisschen beschränkt ist. Da müssen wir Leute

haben, die überhaupt über eigenes Geld verfügen, sonst tut ihnen das nicht weh. Also vor allem werden

das natürlich dann auch heranwachsen oder jenseits ältere Jugendliche sein. Das ist schon mal nicht

unbedingt das, was ich gefragt habe, aber das Antwort trotzdem gut und richtig. Aber jetzt noch mal

vielleicht, wenn wir sagen, warum werden in den Zuchtmitteln, warum wird da vielleicht das

Grunddilemma des Jugendstrafrechts am allerbesten deutlich? Was ist denn das Grunddilemma des

Jugendstrafrechts, was uns immer wieder umgetrieben hat in den vergangenen Einheiten? Können Sie das

hier rüber? Schaffen Sie das oder sonst? Warte die Zwischenstation. Relay sozusagen. Nein, okay,

geht auch so. Genau, das Spannungsverhältnis, sagt der Kollege richtig, zwischen Erziehung einer

Seite und Strafe andererseits. Und warum wird dieses Spannungsverhältnis gerade bei den Zuchtmitteln

vielleicht besonders deutlich? Weil wir hier haben wir, haben Sie richtig gesagt, dieses

Stichwort Erziehung durch Strafe, wo also beides eine Rolle spielt. Wir können bei den Erziehungsmaßregeln

doch sagen, auch wenn das natürlich im Einzelfall vielleicht für den Jugendlichen lästig oder

unangenehm ist, dass er irgendwelche Weisungen bekommt, dass trotzdem die Idee der Erziehungsmaßregeln

eigentlich vor allem das erzieherische Einwirken ist. Wir hatten da teilweise auch so diese Verweise

auf das Kinder- und Jugendhilferecht, wo wir dann so gesehen haben, das ist dann eng miteinander

verzahnt und da gibt es ja nun auch Maßnahmen vielleicht nach dem Kinder- und Jugendhilferecht,

oder Erziehungsangebote, die da gemacht werden durch die Jugendämter, die von den Jugendlichen

auch nicht als toll irgendwie vielleicht empfunden werden, obwohl keine Straftat letzten Endes dann

der Anlass ist. Also, dass wir hier sagen können Erziehungsmaßregeln, da steht tatsächlich

diese Erziehung ganz klar im Vordergrund. Jugendstrafe, über die wir heute sprechen werden, da ist es

völlig klar, dass wir eigentlich dann eine Strafe haben. Da gibt es dann zwar auch verschiedene

Arten, darüber werden wir ausführlich sprechen heute, aber das schon dem Namen nach und auch der

Sanktionsform nach, das ist ja auch eine Form der Freiheitsentziehung, dass da natürlich der

Strafcharakter ganz klar im Vordergrund steht und bei den Zuchtmitteln, da haben wir eben so ein

bisschen diese Zwitterposition, dass dieses, das wird deutlich durch diese Erziehung durch Strafe,

also das heißt wir wollen schon erzieherisch wirken, aber wir wollen dadurch erzieherisch wirken,

nicht dass wir dem Jugendlichen was beibringen, sondern dass wir ihm schon auch irgendwo wehtun

und wenn dieses wehtun in Anführungszeichen dann noch irgendwie auch sonst vielleicht etwas

Hilfreiches, etwas Erzieherisches ist, wie zum Beispiel bei einer Arbeitsauflage, weil man sagt,

das ist vielleicht auch erzieherisch ganz gut, wenn die jungen Leute sehen, dass man auch mal was

arbeiten muss, dann ist das schön und gut, aber wir haben eben auch Zuchtmittelreaktionsformen,

bei denen doch tatsächlich eigentlich so hier die Übelszufügung sozusagen im Vordergrund steht,

aber wir machen das nicht zur Vergeltung, sondern wir machen das gerade zur Erziehung und dass wir

gerade, wenn wir auch auf die zweite große und wichtige Form der Zuchtmittel schauen, nämlich auf

Teil einer Videoserie :

Zugänglich über

Offener Zugang

Dauer

01:28:09 Min

Aufnahmedatum

2019-06-13

Hochgeladen am

2019-06-14 08:58:04

Sprache

de-DE

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