Vor 100 Jahren wurde die so genannte „Bamberger“ Verfassung als erste Verfassung des Freistaates Bayern in Kraft gesetzt, vor 70 Jahren das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Diese beiden Jubiläen sollen angemessen gewürdigt werden. Daran anschließend soll noch das grundsätzliche Verhältnis von Bundes- und Landesverfassung in einem Vortrag beleuchtet werden.